Überraschend schnell hatte der Bundestag letztlich das erste Auslandsschulgesetz verabschiedet. Viele hatten in dieser Legislaturperiode nicht mehr damit gerechnet. Das vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedete Gesetz passierte nun den Bundesrat.
Eine Woche zuvor bei der Anhörung im Haushaltsschuss sah es nicht unbedingt danach aus. Insbesondere der Bundesrechnungshof hatte eine gesetzliche Grundlage für die Auslandsschulen nicht für nötig gehalten. Etliche Ausschussmitglieder befürchteten unkalkulierbare finanzielle Risiken. Die Expertenbefragung im Haushaltsausschuss war die letzte Etappe eines zweijährigen Diskussionsprozesses, in den sich die AGAL der GEW intensiv einbrachte. AGAL-Vorsitzender Franz Dwertmann sprach als Sachverständiger vor dem Haushaltsausschuss. Und er sprach sich für das Gesetz aus, auch wenn die GEW sich ein umfassenderes „Auslandsschulwesengesetz“ oder ein ergänzendes „Auslandslehrkräftegesetz“ gewünscht hätte.
Immerhin wird mit dem nun beschlossenen Auslandsschulgesetz erstmalig eine rechtlich verbindliche Grundlage geschaffen, die den Auslandsschulen langfristige Planungssicherheit ermöglicht. Nicht zuletzt aufgrund der GEW-Stellungnahmen im Vorfeld konnte erreicht werden, dass kommerzielle Anbieter bei den Auslandsschulen nichts zu suchen haben, dass zu den Fördervoraussetzungen auch die demokratische und soziale Ausrichtung der Deutschen Schulen im Ausland gehört und dass die Sprachdiplomschulen im Gesetz erfasst sind.
Franz Dwertmann wies im Bundestag darauf hin, dass wichtige Verwaltungsvereinbarungen und Vorschriften in Folge des Gesetzes geregelt werden müssen, in deren Beratung die GEW einbezogen werden will. Besonders strittige Fragen, die den Status, die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Lehrkräfte betreffen, müssen gestaltet werden. Dwertmann bekräftigte noch einmal die Kritik an der Budgetierung und der damit verbundenen Absenkung der an die Deutschen Auslandsschulen vermittelten Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) um insgesamt 500 Stellen.
Die GEW hält das Auslandsschulgesetz zwar nicht für ein „historisches“ Ereignis, wie Staatsministerin Pieper es in einer Pressemeldung der Bundesregierung verkündet. Aber sie sieht es als einen ersten richtigen Schritt vorwärts für die Entwicklung des Auslandsschulwesens. Das Auslandsschulgesetz wird nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 1. Januar 2014 in Kraft treten.