Im Großen und Ganzen kann man zwei Typen von Auslandsschulen unterscheiden: Es gibt Deutsche Auslandsschulen (DAS) in meist privater Trägerschaft, an denen nach deutschen Lehrplänen unterrichtet wird und das deutsche internationale Abitur abgenommen wird. Und es gibt inländische staatliche oder private Schulen mit inländischem Bildungsziel und verstärktem Deutschunterricht, an denen das Deutsche Sprachdiplom abgelegt werden kann, so genannte DSD-Schulen.

Im Detail gibt es weit mehr Varianten als diese, die Einsatzmöglichkeiten vielfältig. So wird an vielen Deutschen Schulen statt des Abiturs das gemischtsprachige International Baccalaureate (IB) abgenommen. Und so manche DSD-Schule heißt aus Tradition noch Deutsche Schule, obwohl dort keine deutsche Abiturprüfung gemacht werden kann, so etwa meine Auslandsschule in Argentinien. Wie die Auslandsschulen funktionieren, beschreibt die Süddeutsche in einem Artikel am Beispiel der türkischen Schule İstanbul Lisesi.

Egal an welche Schule du kommst, grundsätzlich wird von dir ein hohes Engagement erwartet. Du solltest daher grundsätzlich von einer (noch) höheren physischen und psychischen Belastung ausgehen als im Inland. An vielen Schulen erwartet man zum Beispiel schulinterne Fortbildungen von dir, um von dir besonders zu profitieren, oder die Organisation und Betreuung von Austauschprogrammen, um deine Kontakte nach Deutschland zu nutzen, oder deine Mitarbeit in der Erwachsenenbildung, um Sprachkurse für Ausländer zu geben, oder auch in anderen (fachfremden) schulischen Bereichen wie beispielsweise bei Kultur- und Sportfesten, in der Chor- oder Orchesterleitung oder bei der Berufs-, Studien- und Stipedienberatung, obwohl du dies in Deutschland noch nie gemacht hast …

DSD-Schule in San Carlos de Bariloche, Argentinien
DSD-Schule in San Carlos de Bariloche, Argentinien

Du wirst in der Regel Angestellte oder Angestellter eines Schul- oder Elternvereins oder einer Kirchengemeinde sein, der Träger der Schule ist. Daraus ergeben sich Konsequenzen: Vorgesetzter ist nicht nur der Schulleiter, sondern häufig auch – im Rahmen seiner Kompetenzen – ein Verwaltungsleiter oder Geschäftsführer. Auch den Weisungen des Schulträgers kannst du dich kaum entziehen, denn mit ihm schließt du den Vertrag, und er entscheidet über deine Vertragsverlängerung. Außerdem musst du Weisungen und Bestimmungen der Botschaft, der ZfA und der KMK beachten. Und Eltern, die in der Regel viel Schulgeld bezahlen, treten ebenso wie ihre gewählten Vertreter im Trägerverein häufig mit erstaunlichem Selbstbewusstsein auf. Oft sind Schulvorstände gleichzeitig auch Eltern. Daraus ergeben sich viele potenzielle Konfliktfelder, die es zu beherrschen gilt.

Und das beste ist: du kannst dir die Schule nicht direkt aussuchen. Falls du dich als ADLK, LPLK oder BPLK bei der ZfA bewirbst, solltest du wissen, dass eine gezielte Bewerbung auf nur eine Schule oder eine bestimmte Stelle nicht möglich ist. Man kann bei der Bewerbung kein Wunschland angeben, aber man kann zwei weltweite “Großräume” ausschließen. Im Grunde ist diese Einschränkung logisch, denn zunächst einmal ist ja deine Fächerkombination Ausschlag gebend und außerdem gäbe es für vermeintlich attraktive Standorte viel zu viele Bewerber und für vermeintlich unattraktivere Standorte zu wenige. Immer wieder werden aber auch konkrete Stellen von der ZfA ausgeschrieben, so dass die Schule vorher bekannt ist.

Ebenso ist es als Ortslehrkraft, die direkt von den Schulen eingestellt wird. Bei der ZfA kann man über die ausschreibende Schule den Schulauskunftsbogen (Kurzinformation) anfragen und erhält so schon mal wichtige Informationen. Die meisten Schulen haben inzwischen aber auch eine Website.