Auswärtiges Amt leistet zu hohe Mietzuwendungen an Lehrkräfte
Der Bundesrechnungshof hat die Festbetragspraxis bei der Berechnung der Mietzuwendung an Auslandsdienstlehrkräfte beanstandet. Mit einem Festbetrag für den Eigenanteil, der seit 1999 nicht erhöht worden sei, werde gegen das im Haushaltsrecht verankerte Besserstellungsverbot verstoßen. Dass von einer finanziellen Besserstellung gegenüber anderen Bundesbediensteten (z. B. Botschaftsmitarbeitern) insgesamt keine die Rede sein kann, berücksichtigte der Bundesrechnungshof nicht. Daher müssen Auslandslehrer je nach Standort hohe Einbußen hinnehmen.
- Mehr Infos im » AGAL-Rundbrief (Dezember 2012) auf der AGAL-Website