Die meisten BPLK-Stellen gibt es im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) an DSD-Schulen. Idealerweise hast du also das Fach Deutsch und eine Zusatzqualifikation in DaF. Auch Fremdsprachenlehrer in Englisch, Französisch oder anderen modernen Fremdsprachen können sich bewerben. Sie werden in der Regel aber nicht ihre Fremdsprache unterrichten, sondern als Deutschlehrer (DaF) eingesetzt. Dann wird die erlernte Fremdsprachendidaktik von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) als Qualifikation angesehen und soll auf Deutsch als Fremdsprache übertragen werden.
Qualifikation und Bewerbung
In der Regel wird die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II verlangt. Als BPLK arbeitet man vorwiegend an inländischen staatlichen oder privaten Schulen mit verstärktem Deutschunterricht. Auch verbeamtete und angestellte Lehrkräfte können sich in Einzelfällen und bei Bedarf auf BPLK-Stellen bewerben. Die Bewerbung geht dann über den Dienstweg an die ZfA, ansonsten erfolgt die Bewerbung direkt an die ZfA.
Generell sollte man für das Bewerbungsverfahren etwa ein Jahr Vorlauf einplanen. Dazu müssen die Bewerbungsunterlagen – Download auf der ZfA-Seite – auf den Weg gebracht und ein Auswahlverfahren absolviert werden. Das Auswahlverfahren ist eine Art Assessment Center und findet zwei- bis dreimal pro Jahr statt, meist im Mai, September oder November. Danach wird man in die Bewerber-Kartei ISAS online der ZfA aufgenommen und kann vermittelt werden.
Exoten unter den BPLK
Auch an den großen Deutschen Auslandsschulen (derzeit 141) gibt es ein paar Stellen für BPLK. Daher haben auch Lehrer mit Mathematik und Naturwissenschaften oder Informatik und in geringerem Umfang auch Handelsschullehrer (kaufmännische Ausrichtung) für die duale Berufsausbildung Vermittlungschancen. Weniger Chancen haben Lehrer mit anderen Lehrbefähigungen: weniger als 20 Prozent der vermittelten Lehrkräfte sind Grund- und Hauptschullehrer (Sekundarstufe I). Dies hat einen einfachen Grund: Die Deutschen Schulen brauchen Lehrer, die auf das Abitur vorbereiten können und auch die meisten DSD-Schulen gehen bis zur 11. oder 12. Klasse, daher ist auch hier eine Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II notwendig.
BPLK-Stelle als Sprungbrett
Die meisten Lehrer, die sich als Bundesprogrammlehrer bewerben, sind noch nicht im deutschen Schuldienst verbeamtet, nicht fest angestellt oder waren noch gar nicht tätig. Häufig bewerben sich auch Referendare und gehen gleich nach ihrem Vorbereitungsdienst ins Ausland. So war es auch bei mir, und es war eine gute Entscheidung. Mein jetziger Schulleiter war selbst mal im Ausland und nahm meine Initiativbewerbung aus dem Ausland gerne entgegen. Ich sollte zu einem Gespräch kommen, sobald ich wieder in Deutschland sei.
Auf Antrag kann man die Zeit im Ausland auch auf die Examensnote und/oder die Dienstzeit anrechnen lassen. In manchen Bundesländern gibt es Empfehlungen, Auslandslehrer bevorzugt zu Auswahlgesprächen einzuladen. Erkundige dich hierzu bei deinem zuständigen Schulministerium, in NRW beispielsweise bei den Auslandsschulfachlichen Dezernenten der Bezirksregierungen.
Weltweite Einsatzgebiete
Insbesondere werden Bundesprogrammlehrkräfte an staatliche Schulen in Mittel- und Osteuropa (MOE) und in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS/Zentralasien) vermittelt. Auch Südamerika hat traditionell viele DSD-Schulen mit BPLK-Stellen. Seit einigen Jahren wird Deutsch als Fremdsprache auch in China und Indien stark ausgeweitet. Nähere Infos zur Verteilung der DSD-Schulen liefert die Website der staatlichen PASCH-Initiative (inklusive Weltkarte), die inzwischen mehr als 1.700 Schulen vernetzt, an denen Deutsch einen besonders hohen Stellenwert hat.
Einkommen und Zuschüsse
Das Einkommen setzt sich aus zwei verschiedenen Faktoren zusammen, nämlich aus dem Ortsgehalt und der Zuwendung des Bundesverwaltungsamtes durch die ZfA. Das landesübliche Ortsgehalt zahlt dir die Schule, an der du tätig sein wirst. Die Höhe der Grundzuwendung, die das Bundesverwaltungsamt gewährt, richtet sich nach der Lehrbefähigung und liegt bei 2.170 Euro für GS/HS-Lehrer, 2.320 Euro für Sek.-I-Lehrer und 2.470 Euro für Sek.-II-Lehrer. Diese Zuwendungen wurden leider seit Jahren nicht erhöht, obwohl die GEW dies seit Jahren moniert.
Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse für Ehepartner (200 Euro) und Kinder (zwischen 120 und 160 Euro je nach Anzahl) sowie je ein Zuschuss zur Krankenversicherung (230 Euro) und zur Altersvorsorge (290 Euro). Sozialabgaben werden von der ZfA nämlich nicht geleistet. Zusätzlich wird eine steuerfreie Zuwendung in Höhe von 150 Euro gewährt. Man kann also auf ein stattliches Monatsgehalt kommen, und das meist in Lädern, in denen die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind als in Deutschland.
Diese Infos und weitere Details findet man bei der ZfA auf der Website und in Info-Broschüren zum Download. Denn zusätzlich werden einmalige Leistungen wie etwa Übersiedlungspauschalen und Heimaturlaube gezahlt.