Landesprogrammlehrkräfte stellen einen gewissen Sonderfall dar: sie werden (erst seit einigen Jahren) hauptsächlich zum Aufbau und Ausbau von Deutsch als Fremsprache eingesetzt, daher haben Lehrer mit der Lehrbefähigung in Deutsch und Zusatzqualifikation in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache die besten Chancen. Auch wer eine moderne Fremdsprache wie Englisch oder Französisch unterrichtet, kann für Deutsch als Fremdsprache eingesetzt werden, da die Fremdsprachendidaktik als Qualifikation angesehen wird. Teilweise werden auch Magister in Germanistik oder Daf/DaZ angenommen.
Einsatzgebiete: MOE, Baltikum, Zentralasien
LPLK kommen wie die meisten Bundesprogrammlehrkräfte vorwiegend im Raum Mittel-Ost-Europa (MOE), im Baltikum, in den ehemaligen GUS-Staaten und der Mongolei zum Einsatz, teilweise auch in China oder Vietnam. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs wird der Erwerb der Deutschen Sprache in diesen Regionen besonders nachgefragt und durch das Lehrerentsendeprogramm zusätzlich gefördert. LPLK werden häufig nicht nur als Sprachlehrer, sondern auch als Fachkoordinatoren und zur Fortbildung der inländischen Lehrkräfte eingesetzt.
Landesprogrammlehrkräfte bleiben Landesbeamte
Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte und übernehmen für die Dauer der Auslandstätigkeit auch weiterhin die Besoldung. Die Rückkehr in den Landesschuldienst ist also kein Problem, beachte hierzu aber die Tipps zur Rückkehr. Dies ist ein Unterschied zu den Auslandsdienstlehrkräften, deren Besoldung der Bund zeitweise übernimmt.
Landesprogrammlehrkräfte erhalten vom Schulträger meist zusätzlich ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den jeweiligen Staaten vorgesehenen Vergünstigungen. Landesprogrammlehrkräfte bewerben sich auf dem Dienstweg an die obersten Landesschulbehörden, alle Bewerbungsunterlagen gibt es bei der ZfA.