Wenn man bereits im innerdeutschen Schuldienst verbeamtet oder unbefristet angestellt ist und mindestens zwei Jahre unterrichtet hat, kann man sich auf dem Dienstweg als Auslandsdienstlehrkraft bewerben. Die Antragsformulare gibt es bei der ZfA. An Auslandsschulen mit deutschem Abitur werden die meisten Fächer auf Deutsch unterrichtet, man spricht von deutschsprachigem Fachunterricht (DFU). Insbesondere die Mangelfächer im Bereich Naturwissenschaften (MINT) sind im Ausland ebenfalls stark nachgefragt.
Vermittlungschancen
Wichtigstes Mangelfach ist auch im Ausland Mathematik, besonders in der Kombination mit Physik. Die Struktur vor allem der großen Auslandsschulen bedingt überdies, dass Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehrbefähigung für das Gymnasium bzw. die Sekundarstufe II (mit I) deutlich bessere Vermittlungsaussichten haben als Lehrkräfte für Grundschule oder nur Sekundarstufe I. An rund einem Dutzend berufsbildenden Auslandsschulen haben auch Berufsschullehrer Chancen.
Auch an Auslandsschulen ohne Abitur, aber mit vergleichbaren Abschlüssen wie dem gemischtsprachigen International Baccalaureate (IB) werden einige Fächer auf Deutsch unterricht. Hinzu kommt fremdsprachiger Fachunterricht in Englisch oder einer anderen Fremdsprache. Wer also auch in Deutschland schon Erdkunde bilingualer unterricht, hat hier gute Chancen.
An den so genannten Begegnungsschulen im Ausland wird neben dem Abi oder IB häufig auch der einheimische Schulabschluss plus Deutsches Sprachdiplom (DSD) angeboten. Daher haben Deutschlehrer mit der Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache (DaF) sehr gute Vermittlungschancen. Dazu muss der ZfA ein Hochschulzertifikat, Diplom oder vergleichbarer Studiennachweis vorgelegt werden. Hat man eine Zusatzausbildung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) oder Interkultureller Pädagogik, sollte man in der ZfA nachfragen. Dies wird oft anerkannt, man wird dann als Landesprogrammlehrkraft oder Bundesprogrammlehrkraft eingesetzt.
Funktionsstellen
Bei Funktionsstellen und Beförderungen gilt: 16 Bundesländer, mindestens 17 Verfahrensweisen. In NRW können sich (seit wenigen Jahren) auch unbefristet angestellte Lehrkräfte auf ADLK-Stellen bewerben, also auch auf Funktionstellen. Denn Schulleiterstellen im Ausland sind ausschließlich ADLK-Stellen, ebenso weitere Funktionsstellen wie deren Vertretungen, Oberstufenkoordinatoren, Fachleiter Deutsch oder auch Fachberater, Fachschaftsberater und spezielle Koordinatorenstellen.
Für Bewerber auf Schulleitungsstellen gelten in NRW Sonderregelungen, diese “müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungsgruppe bereits innehaben und dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts in der Regel das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Regel werden Erfahrungen im Auslandsschuldienst sowie die Bereitschaft der Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland erwartet.” In der Praxis werden auch mal Bewerbungen bis vor Vollendung des 61. Lebensjahres angenommen.
Beförderungen
Als eines der wenigen Bundesländer befördert NRW im Einzelfall bei einem Wechsel auf eine Funktionsstelle ins Ausland. Auch die im Ausland möglicherweise erfolgte Beförderung kann für die inländische Laufbahn anerkannt werden (bis A15), sofern es für die Funktion im Ausland eine entsprechend vergleichbare Funktion im Inland gibt. Beispiel: Eine ADLK (A14) bekommt nach den ersten drei Vertragsjahren die Möglichkeit, bei Verlängerung die frei werdende Stelle der stellvertretenden Schulleiterin zu besetzen. Sie wird auf A15 befördert und hat bei Rückkehr Anrecht auf eine A15-Funktionsstelle.
Aber Achtung! Nicht jede Funktionsstelle im Ausland oder eine “Beförderung” durch die Auslandsschule (beispielsweise vom Deutschlehrer zum Fachleiter Deutsch) ist mit einer laufbahnrelevanten Beförderung bei Rückkehr verbunden. Denn es gibt für manche Funktionen im Ausland logischerweise keine Entsprechungen in NRW. Daher können solche Funktionsstellen und Beförderungen in NRW dienstrechtlich nicht anerkannt werden. Vor einer angebotenen Beförderung im Ausland sollte man unbedingt mit den auslandsschulfachlichen Dezernenten der zuständigen Bezirksregierung Kontakt aufnehmen (> Allgemeine Informationen > Ansprechpartner). Auch grundsätzlich ist der Kontakt zur Behörde sinnvoll, beachte hierzu auch die Tipps zur Rückkehr.