Die Art des Auslandseinsatzes hängt von verschiedenen Faktoren wie Qualifikation, Fächerkombination oder Status ab und nicht zuletzt von der persönlichen Flexibilität. Grundsätzlich gilt: Der Einsatz im Ausland ist kein Wunschkonzert und hat selten etwas mit dem Traum vom Arbeiten unter Palmen oder – wie auf dem Foto – in wunderschönen Landschaften zu tun. Deshalb ist es wichtig, eine professionelle Haltung zu zeigen. Es geht um Menschen, es geht um Bildung.
Im Auslandsschulwesen werden die folgenden Lehrertypen und Einsatzmöglichkeiten unterschieden. Beachte, dass die einzelnen Bundesländer bei der Freistellung für den Auslandsschuldienst – sofern du bereits beamtet bist – teilweise recht unterschiedlich verfahren, daher erfolgt hier ein allgemeiner Überblick über Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
Auch Angestellte mit unbefristetem Arbeitsverhältnis können sich in einigen Bundesländern von der ZfA vermitteln lassen, aber mit Einschränkungen bezüglich der Übernahme des Arbeitgeberanteils der Versorgungslasten. Bei Ortslehrkräften ist der Versorgungszuschlag im Moment auch strittig. Hierzu sollte man sich unbedingt in seinem Bundesland erkundigen, wie etwa bei der Bewerbung für Lehrkräfte in NRW. Zu diesen und vielen weiteren Details werden GEW-Mitglieder von der AGAL beraten.
Auslandsdienstlehrkraft (ADLK)
Als beamtete oder unbefristet angestellte Lehrkraft mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung kann man sich als Auslandsdienstlehrkraft bewerben. An Auslandsschulen mit deutschem Abitur werden die meisten Fächer auf Deutsch unterrichtet, man spricht von deutschsprachigem Fachunterricht (DFU), daneben gibt es häufig einen Zweig mit Deutsch als (meist erster) Fremdsprache (DaF). Alle abi-relevanten Fächer und insbesondere die Mangelfächer im Bereich Naturwissenschaften (MINT) sind im Ausland gefragt … » Weiterlesen
Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
Aufgrund einer Absprache zwischen Bund und Ländern über die Vermittlung von Lehrern werden auch so genannte Landesprogrammlehrkräfte eingesetzt, deren Anzahl insgesamt aber gering ist. Die LPLK ist im innerdeutschen Schuldienst normalerweise verbeamtet oder angestellt und wird für die Auslandstätigkeit freigestellt. Größte Chancen haben Lehrkräfte mit gymnasialem (oder vergleichbarem) Lehramt … » Weiterlesen
Bundesprogrammlehrkraft (BPLK)
Als Bundesprogrammlehrkraft kann man ins Ausland, wenn man das 2. Staatsexamen oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss hat. Ein aktueller aktiver Schuldienst ist nicht Voraussetzung, man kann sich also zum Beispiel direkt nach dem Referendariat auf BPLK-Stelle bewerben. Als BPLK arbeitet man vorwiegend an inländischen staatlichen oder privaten Schulen mit verstärktem Deutschunterricht und wird für Deutsch als Fremdsprache (DaF) eingesetzt … » Weiterlesen
Ortslehrkraft (OLK)
Eine weitere Möglichkeit, an einer Deutschen Schule im Ausland zu unterrichten, ist die Tätigkeit als Ortslehrkraft (OLK, Abk. bei der ZfA neuerdings OK). Für eine Lehrtätigkeit als OLK wird das 2. Staatsexamen nicht immer zwingend vorausgesetzt, hier entscheidet letztlich die Schule vor Ort.
Die Auslandsschulen suchen auch immer wieder Erzieher, Sozialpädagogen und Mitarbeiter für den außerschulischen Bereich sowie für die Schulverwaltung und den Schulbetrieb. Diese erhalten dann ebenfalls einen Ortsvertrag. Die ZfA veröffentlicht auf ihrer Website Stellenangebote, wird bei der Vermittlung ansonsten aber nicht tätig, man bewirbt sich direkt bei der Schule … » Weiterlesen