Um seine Rechte zu wahren, muss man sie kennen. Dies gilt besonders bei einer Tätigkeit im Ausland, wo Lehrkräfte in ganz verschiedener Weise in Rechtsbeziehungen zur Einrichtung im Gastland wie zu den deutschen Institutionen stehen. Ein erstes Auslandsschulgesetz soll nun auf deutscher Seite Rechtssicherheit schaffen.
Seit dem 13. November 2012 liegt dem Unterausschuss “Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik” des Deutschen Bundestages ein Referentenentwurf der Bundesregierung vor: ein Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz – ASchulG).
Das geplante Gesetz soll erstmals den Begriff der Auslandschule definieren, der Status “Auslandsschule” werde demnach durch einen Vertrag mit dem Bund verliehen. Nach dem Referentenentwurf wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch der Auslandsschulen auf Förderung durch den Bund festgeschrieben, die finanzielle Förderung werde auf eine Festbetragsförderung umgestellt.
In der Begründung des Referentenentwurfs heißt es auch ausdrücklich, dass Deutschland in der Regel nur Minderheitsfinancier sei, die Deutsche Auslandsschule müsse in der Lage sein, die neben der Förderung für einen nachhaltigen Betrieb notwendigen Mittel selbst aufzubringen. Mit dem Auslandsschulgesetz sollen die Auslandsschulen durch die stärkere Verpflichtung des Bundes aber mehr Planungssicherheit erhalten – ohne das die Qualität darunter leide.
Die AGAL (GEW) begrüßt das Gesetzesvorhaben grundsätzlich, bewertet den Entwurf aber nicht durchweg positiv, denn gleichzeitig sieht das umstrittene Reformkonzept des Auswärtigen Amtes eine deutliche Kürzung der vermittelten Lehrkräfte vor. Die Schulen bekommen stattdessen ein Budget zur freien Verfügung und sollen weitere Lehrkräfte frei anwerben können.
Bereits kurz nach Erscheinen des Entwurfs stellte die SPD-Fraktion im Bundestag eine “Kleine Anfrage” an die Regierung mit insgesamt 23 Nachfragen zum Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 17/11747). Durch Planungen des Auswärtigen Amts zum Reformkonzept sei es im Lauf dieser Legislaturperiode nämlich immer wieder zu Befürchtungen gekommen, dass die Gemeinwohlorientierung der Auslandsschulen zugunsten einer Gewinnorientierung aufgegeben werden könnte.
Die SPD verwies auch nochmal auf ihren bereits 2008 gemeinsam mit der CDU/CSU gestellten Antrag, das Deutsche Auslandsschulwesen zu stärken und weiterzuentwickeln (Bundestagsdrucksache 16/9303). Bereits darin sei festgehalten, dass die Auslandsschulen als kulturelle Zentren die interkulturelle Kompetenz fördern und “einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der schulischen Bildung und damit zur Entwicklung im Gastland insgesamt” leisten.
Die Bedenken kommen nicht von ungefähr. Laut Staatsministerin Pieper, die sich das Gesetz auf die Fahne schreiben will, könne das Auslandsschulgesetz dazu beitragen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Hier wird eine Output-Orientierung in der deutschen Auswärtigen Bildungs- und Kulturpolitik (AKBP) sichtbar, die es bisher nicht gab.